Zum Inhalt springen

Fahrschulerlaubnis beantragt, noch nicht erteilt. Die Ausbildung beginnt erst nach Erteilung. Beratung ist ab sofort möglich.

Förderung & Finanzierung

Förderung & Finanzierung

Förderung und Finanzierung: wir schaffen Ihnen den Überblick

Eine Qualifizierung muss nicht an den Kosten scheitern. Wir informieren Sie sachlich über die Förderwege und prüfen mit Ihnen, was für Ihre Situation in Frage kommt.

Kostenlos und unverbindlich · Beratung in 4 Sprachen · montags bis freitags 8:00 bis 19:30 Uhr

Hinweis zur Förderfähigkeit

Die staatliche Förderung über Bildungsgutschein oder AVGS setzt voraus, dass der Bildungsträger und die jeweilige Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Unsere AZAV-Zulassung (Träger- und Maßnahmenzulassung) befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sobald sie vorliegt, informieren wir Sie hier über die dann förderfähigen Angebote. Gern beraten wir Sie schon jetzt zu Ihren Fördermöglichkeiten und den nächsten Schritten.

Förder-Check in 60 Sekunden

Welche Förderwege kommen für Sie in Frage?

Wählen Sie Ihre Situation aus. Wir zeigen Ihnen, welche Förderwege grundsätzlich in Betracht kommen können. Das ist eine erste Orientierung, keine Zusage.

Wie ist Ihre aktuelle Situation?

01 · Förderwege im Überblick

Welche Förderung kommt für Sie in Frage?

Es gibt verschiedene staatliche Förderwege, vom Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bis zur Förderung von Beschäftigten. Wir informieren Sie sachlich und prüfen gemeinsam, was grundsätzlich für Ihre Situation in Betracht kommt.

Geplantes Angebot. Gilt erst nach Erteilung der Fahrschulerlaubnis.

Agentur für Arbeit & Jobcenter

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter fördern berufliche Weiterbildungen, etwa Qualifizierungen im Bereich Berufskraftfahrt, über den sogenannten Bildungsgutschein. Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, entscheidet allein Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch; einen Anspruch darauf können wir nicht zusichern.

Bitte beachten Sie: Die Einlösung eines Bildungsgutscheins setzt voraus, dass Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Unsere AZAV-Zulassung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sobald sie vorliegt, informieren wir Sie hier über die dann förderfähigen Angebote. Gern erklären wir Ihnen schon jetzt die Voraussetzungen und Ihre Möglichkeiten.

LKW-Führerschein & Berufskraftfahrer
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Ob ein AVGS für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie gern, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie Sie vorgehen.

Qualifizierungschancengesetz · § 82 SGB III

Förderung für Beschäftigte (§ 82 SGB III)

Auch wer in Arbeit steht, kann sich weiterbilden: Über § 82 SGB III („Qualifizierungschancengesetz") kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten fördern, den Antrag stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service. Je nach Betriebsgröße können Lehrgangskosten anteilig oder vollständig übernommen und um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt ergänzt werden; die Entscheidung trifft die Agentur im Einzelfall. Voraussetzung ist eine nach AZAV zugelassene Maßnahme, unsere Zulassung ist in Vorbereitung. Wir beraten Sie und Ihren Arbeitgeber gern zu den nächsten Schritten.

Weiterbildung für Ihr Team
SGB II · über das Jobcenter

Sie beziehen Grundsicherung (vormals Bürgergeld)?

Auch dann stehen Ihnen grundsätzlich Förderwege offen. Über Ihr Jobcenter können eine Weiterbildung oder Umschulung, etwa im Bereich Berufskraftfahrt, gefördert werden; ob und in welchem Umfang, entscheidet Ihr Jobcenter. Eine Förderung über einen Bildungsgutschein setzt eine AZAV-zugelassene Maßnahme voraus (unsere Zulassung ist in Vorbereitung). Gern zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie das Gespräch mit dem Jobcenter gelingt.

Auch ohne Förderung

Ratenzahlung & Abrechnung mit Ihrer Firma

Auch ohne Förderung soll eine Qualifizierung nicht an der Bezahlung auf einmal scheitern. Für unser künftiges Angebot planen wir Ratenzahlung, etwa für die Modul-95-Weiterbildung oder Ladungssicherung. Verbindliche Konditionen nennen wir nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse. Sprechen Sie uns schon jetzt auf ein passendes Modell an.

02 · In vier Schritten

Von der ersten Frage bis zum Kurs

Förderung wirkt oft kompliziert. Wir machen den Weg übersichtlich und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Geplantes Angebot. Gilt erst nach Erteilung der Fahrschulerlaubnis.

  1. 1

    Beratung

    In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Situation und welche Förderwege grundsätzlich in Frage kommen, auf Wunsch in vier Sprachen.

  2. 2

    Behördengespräch

    Sie sprechen mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Wir bereiten Sie vor und sagen Ihnen, welche Unterlagen hilfreich sind.

  3. 3

    Entscheidung der Behörde

    Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen die Entscheidung mit. Das kann einige Tage bis wenige Wochen dauern. Bei Fragen in dieser Zeit sind wir für Sie da.

    Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Behörde, nicht wir.

  4. 4

    Qualifizierung

    Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, unsere AZAV-Zulassung vorliegt und die erforderlichen Erlaubnisse erteilt sind, beginnt Ihre Qualifizierung bei uns.

Unverbindlich & kostenlos

Fördermöglichkeiten prüfen lassen

Jede Situation ist anders. In einem unverbindlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, welche Förderung für Sie in Frage kommt, auf Wunsch in vier Sprachen (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch).

Kostenlos und unverbindlich · Antwort meist am selben Werktag · in vier Sprachen