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Fahrschulerlaubnis beantragt, noch nicht erteilt. Die Ausbildung beginnt erst nach Erteilung. Beratung ist ab sofort möglich.

Häufige Fragen

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Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Hier finden Sie verständliche Antworten rund um Führerschein, Förderung, Berufskraftfahrer-Ausbildung und Weiterbildung. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, gern in vier Sprachen.

Wichtiger Hinweis zu unserem Status

Die Fahrschulerlaubnis nach § 17 Fahrlehrergesetz ist beantragt und noch nicht erteilt. Wir bilden daher derzeit keine Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus und haben bisher auch keine Ausbildung durchgeführt. Alle Angaben zu Führerscheinklassen, Theorieunterricht und Ausbildungsbeginn beschreiben unser geplantes Angebot und gelten erst nach Erteilung der Erlaubnis. Bis dahin informieren und beraten wir Sie gern unverbindlich.

Geplantes Angebot. Gilt erst nach Erteilung der Fahrschulerlaubnis.

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Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir beantworten Ihre Frage persönlich, auf Wunsch in vier Sprachen.